CSRD nach Omnibus I: Was die Richtlinie für den Mittelstand 2026 bedeutet
Seit Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18.03.2026) gilt die CSRD ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Mittelständische Unternehmen sind nicht mehr berichtspflichtig; als Zulieferer müssen sie berichtspflichtigen Kunden höchstens die Daten des freiwilligen EU-Standards liefern.
Johanna Jung · geprüft am 15. Oktober 2026
CSRD vorher und nachher
| Merkmal | CSRD bis 2025 | CSRD seit Omnibus I | Bedeutung für den Mittelstand |
|---|---|---|---|
| Anwendungsbereich | große Unternehmen (2 von 3 Merkmalen: mehr als 250 Beschäftigte, 50 Mio. € Umsatz, 25 Mio. € Bilanzsumme), börsennotierte KMU | mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz; Nicht-EU-Unternehmen ab 450 Mio. € EU-Umsatz | Unternehmen unter den neuen Schwellen fallen aus der Pflicht |
| KMU | börsennotierte KMU ab GJ 2026, Opt-out bis 2028 (durch Stop-the-clock 2025 verschoben) | vollständig ausgenommen | keine Pflicht, freiwillig nach VSME |
| Erster Bericht | gestaffelt ab GJ 2024 | ab GJ 2027 für den neuen Anwendungsbereich; bisherige Welle-1-Unternehmen nach Übergangsregeln | Zeit für Vorbereitung, wenn Schwellen erreicht werden |
| Standards | ESRS (2023), sektorspezifische Standards geplant | ESRS; sektorspezifische Standards nur freiwillig | Kunden berichten nach ESRS; sektorspezifische Standards sind freiwillig |
| Prüfung | begrenzte Sicherheit, später hinreichende Sicherheit | dauerhaft begrenzte Sicherheit | geringere Prüfkosten bei Kunden |
| Wertschöpfungskette | Kunden konnten umfassende Daten anfragen | Value-Chain-Cap: Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte dürfen Anfragen über den freiwilligen Standard hinaus ablehnen | Bericht nach VSME genügt in der Regel |
Deutschland muss die Änderungen bis 19.03.2027 in nationales Recht übernehmen. Prüfen, ob Ihr Unternehmen berichten muss.
Was die CSRD ist
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet große Unternehmen, im Lagebericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten und den Bericht prüfen zu lassen.
- Vorgänger
- Sie hat 2023 die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) abgelöst, die in Deutschland als CSR-RUG galt.
Was ein Bericht nach CSRD enthält
Ein CSRD-Bericht folgt den ESRS. Grundlage ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Berichtet wird über jedes Thema, bei dem das Unternehmen erhebliche Auswirkungen auf Umwelt oder Menschen hat oder das erhebliche finanzielle Risiken oder Chancen bedeutet.
Aufbau der ESRS
| Gruppe | Standards | Inhalt |
|---|---|---|
| Übergreifend | ESRS 1, ESRS 2 | Grundsätze, Wesentlichkeit, allgemeine Angaben (immer zu berichten) |
| Umwelt | E1 bis E5 | Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft |
| Soziales | S1 bis S4 | eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher |
| Governance | G1 | Unternehmensführung, Korruption, Lieferantenbeziehungen |
Weitere Merkmale: Der Bericht steht im Lagebericht, wird maschinenlesbar ausgezeichnet und von einem Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft. Das Klimakapitel (E1) enthält die Treibhausgasbilanz nach Scope 1, 2 und 3. Treibhausgasbilanz im Bericht.
Was die CSRD für Zulieferer bedeutet
Berichtspflichtige Kunden brauchen Daten aus ihrer Wertschöpfungskette, vor allem für Scope-3-Emissionen (eingekaufte Waren), Arbeitsbedingungen bei Lieferanten (S2) und Lieferantenbeziehungen (G1). Typische Anfragen an Mittelständler:
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, oft je gelieferter Einheit
- Verhaltenskodex für Lieferanten unterschreiben
- Angaben zu Arbeitsschutz, Löhnen, Menschenrechten in der eigenen Lieferkette
- Teilnahme an Bewertungsplattformen
Seit Omnibus I gilt der Value-Chain-Cap: Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten dürfen Anfragen ablehnen, soweit sie über den freiwilligen EU-Standard (VSME, als delegierter Rechtsakt vom 03.07.2026 „VS“) hinausgehen. Vertragliche Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten aus anderen Gesetzen bleiben bestehen. Praxis: Wer einen Bericht nach VSME hat, gibt ihn dem Kunden und beantwortet nur noch die Fragen, die darüber hinaus vertraglich vereinbart sind.
Freiwillig nach VSME berichten · Lieferkette nachhaltig steuern.
Vorbereitung auf die CSRD in sechs Schritten
Für Unternehmen über den Schwellen oder knapp darunter, etwa bei wachsendem Umsatz oder Zukäufen:
- Betroffenheit klären: Beschäftigte und Umsatz auf Konzernebene prüfen, Jahr des Überschreitens bestimmen.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Sie entscheidet, welche ESRS-Themen berichtet werden. So führen wir die Wesentlichkeitsanalyse durch.
- Datenlücken bestimmen: Für jedes wesentliche Thema prüfen, welche Kennzahlen vorliegen; zuerst Treibhausgasbilanz und Personaldaten.
- Prozesse und Verantwortliche festlegen: Wer liefert welche Daten bis wann? Nachhaltigkeitsmanagement einführen.
- Prüfer früh einbinden: Prüfungsansatz (begrenzte Sicherheit) mit dem Abschlussprüfer abstimmen.
- Probebericht erstellen: ein Jahr vor der Pflicht; auf der kostenlosen DNK-Plattform gibt es dafür ein ESRS-Modul. Bericht über die DNK-Plattform.
CSRD, VSME oder DNK?
| CSRD (ESRS) | VSME (VS) | DNK-Plattform | |
|---|---|---|---|
| Für wen | ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz | Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte, freiwillig | alle; Werkzeug für ESRS- und VSME-Berichte |
| Pflicht | ja | nein | nein (Werkzeug) |
| Umfang | alle wesentlichen ESRS-Themen | Basismodul, optional Zusatzmodul | je nach gewähltem Modul |
| Prüfung | ja, begrenzte Sicherheit | freiwillig | keine gesetzliche Prüfung |
| Kosten der Erstellung | intern und Prüfung | intern | Plattform kostenlos |
Berichtsstandards im Vergleich.
Diese Seite erklärt die Rechtslage für die Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur CSRD
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet große Unternehmen zu einem geprüften Bericht nach den ESRS.
Was hat Omnibus I an der CSRD geändert?
Omnibus I hat den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz begrenzt, KMU ganz ausgenommen, die Prüfung dauerhaft auf begrenzte Sicherheit festgelegt und Datenanfragen an kleinere Zulieferer begrenzt.
Gilt die CSRD für KMU?
Nein. Seit Omnibus I sind KMU ausgenommen, auch börsennotierte. Sie können freiwillig nach VSME berichten.
Was müssen Zulieferer unter der CSRD liefern?
Höchstens die Angaben des freiwilligen EU-Standards (VSME), wenn sie bis zu 1.000 Beschäftigte haben, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards legen fest, was ein CSRD-Bericht enthält: zwei übergreifende Standards und themenbezogene Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance.
Ab wann gilt die CSRD nach Omnibus?
Für Unternehmen im neuen Anwendungsbereich ab dem Geschäftsjahr 2027, Bericht 2028. Für bisher berichtende Unternehmen gelten Übergangsregeln.
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Johanna Jung, zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin (GUTcert)
