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Reporting und Nachhaltigkeitsberichte

Zahlreiche Unternehmen wirtschaften verantwortungsbewusst, ohne dabei von Nachhaltigkeitsmanagement zu sprechen oder einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Diese Unternehmen engagieren sich häufig mit einzelnen Nachhaltigkeitsaktivitäten, ohne dass das Kerngeschäft berücksichtigt wird, oder die Aktivitäten in die Unternehmensstrategie oder einer Nachhaltigkeitsstrategie verankert sind. Die Dimensionen der unternehmerischen Nachhaltigkeit haben wir in dem News-Artikel Nachhaltigkeit, CSR & Co. beschrieben.

Zur unternehmerischen Nachhaltigkeit und einer effektiven Nachhaltigkeitskommunikation gehört unabdingbar der Nachhaltigkeitsbericht bzw. der CSR-Bericht. Das bedeutet, die Offenlegung derjenigen Informationen, die wichtig sind für Stakeholder (Anspruchsgruppen) eines Unternehmens oder einer Organisation. Ein guter Nachhaltigkeitsbericht schafft Transparenz, überzeugt durch Glaubwürdigkeit und Storytelling. Dadurch können Unternehmen Veränderung auf den Weg bringen und Nachhaltigkeitsmanager*innen den Fortschritt im Nachhaltigkeitsmanagement dokumentieren.

Teil eines strategischen und wirkungsvollen Nachhaltigkeitsmanagement ist das transparente und ehrliche Reporting über unternehmerische Aktivitäten und deren Auswirkungen. Die Unternehmen sollten über Strategien, Maßnahmen und Fortschritte in der Nachhaltigkeit mit ihren Dimensionen „Ökologie“, „Ökonomie“ und „Soziales“ berichten. Gleichzeitig können die Unternehmen ihre CSR-Berichte auch nutzen, um zu überprüfen, ob sie ihre gesteckten Ziele erreicht haben und ob sie auf dem richtigen Weg sind.

Effektiver Dialog mit internen und externen Interessensgruppen schafft Transparenz über unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Zwecke. Ein effektiver Nachhaltigkeitsbericht soll die Leser und Leserinnen bewegen, aber auch Informationen transparent und verständlich vermitteln. Er führt zur Verständigung auf verschiedenen Ebenen und öffnet somit den Dialog mit Anspruchsgruppen.

Schon 2014 hatte die EU die entsprechende Richtlinie zur CSR-Berichterstattung verabschiedet. Diese besagt, dass auch Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung veröffentlicht werden müssen. Am 8. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung in Unternehmen in ihren Lage-  und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Abk. CSR-RUG) verabschiedet.

Die EU-Berichtspflicht über nicht-finanzielle Leistungen gilt ab 2017. Dann müssen von den Unternehmen Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zu Diversität, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung bereitgestellt werden. Sie gilt für Unternehmen des öffentlichen Interesses und mit über 500 Mitarbeitern. Doch davon sind längst nicht mehr nur die ganz großen, börsennotierten Gesellschaften betroffen. Über Lieferbeziehungen oder Verbindungen zu Kreditgebern sind dadurch auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen.

Unternehmen können sich zielgerichtet auf die Nachhaltigkeitsberichte-Pflicht vorbereiten, indem sie Verantwortung übernehmen und diese in ihrer Nachhaltigkeitskommunikation transparent machen. Weitere Informationen über die neue CSR-Berichtspflicht finden Sie in unserem Blog.

Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht

Im Juli 2022 erzielte die EU eine Einigung zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung. Aus der NFRD wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (Abk. CSRD). Zentrale Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind der einheitliche Berichtsstandard, die Prüfpflicht, der Ort der Berichterstattung, die präzise Wesentlichkeitsdefinition sowie die Berichterstattung auf Konzernebene.

Konkret heißt das für Unternehmen die bereits nach CSR-RUG berichten, müssen ab dem Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 die neuen Standards der CSRD anwenden. Ab Januar 2026 für das Berichtsjahr 2025 müssen große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG sind, Rechenschaft über CSR-Belange abgeben. Ein Jahr später, ab Januar 2027 müssen börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen für das Berichtsjahr 2026 berichten. Und zuletzt müssen ab 2029 (für das Berichtsjahr 2028) Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen eine nicht-finanzielle Berichterstattung veröffentlichen.

Transparenz ist die Voraussetzung für das Vertrauen von Menschen in Unternehmen. Deshalb sollten Unternehmen bei ihrem Nachhaltigkeitsreporting auch nach anerkannten Standards berichten. Etablierte Reportingstandards erlauben es Unternehmen und Organisationen, ihre Stakeholder (Interessengruppen) systematisch und anhand festgelegter Kriterien und Kennzahlen über ihre unternehmerische Verantwortung und gesellschaftliche Rolle zu informieren.

Für einen integren CSR-Report können sich Unternehmen an internationale und anerkannte Standards halten, die ihnen Orientierung geben. Die wichtigsten CSR-Berichtsstandards sind wie folgt:

  • Die Global Reporting Initiative-Leitlinien (GRI-Standards) sind ein umfassender Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung, der weltweit Anwendung findet und der von Organisationen genutzt werden kann, um ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung zu messen. Die GRI-Standards verlangen unter anderem genau definierte Kennzahlen zu den Dimensionen der Nachhaltigkeit.
  • Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bzw. The Sustainability Code macht Nachhaltigkeit in Unternehmen transparent und auf der Plattform vergleichbar. Der DNK ist u.a. anerkannter Reportingstandard und Leitfaden für die EU-Richtlinie zur Berichtspflicht von nichtfinanziellen Informationen in kapitalmarktorientierten Unternehmen. Als offizieller DNK-Schulungspartner unterstützen wir Unternehmen in der Umsetzung der Entsprechenserklärung zum DNK. Einen Leitfaden zur Umsetzung des DNK in KMU finden Sie in unserem News-Artikel Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Unseren Beitrag zur ersten DNK-Entsprechenserklärung finden Sie hier in unserem Blog.
  • Die Unterzeichner des United Nations Global Compact (UNGC) stellen durch ihren jährlichen Fortschrittsbericht die Einhaltung der zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung sicher.

Weitere, für die Berichterstattung relevante Standards sind die European Sustainability Reporting Standards, die OECD-Leitsätze, die ISO-Norm 26 000 und die ILO-Kernarbeitsnormen.

Die folgenden Schritte bieten Geschäftsführer*innen, Entscheider*innen und Beauftragte von Unternehmen, Institutionen und Organisationen die sich bereits mit den Auswirkungen ihrer Organisation auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft auseinandergesetzt haben, Umsetzungstipps zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  1. Definieren Sie zuerst Ihre Vision und Strategie.
  2. Legen Sie danach die Rahmenbedingungen für Ihren Bericht fest.
  3. Identifizieren Sie Ihre Stakeholder und definieren Sie die wesentlichen Themen.
  4. Legen Sie Kennzahlen fest und sammeln Sie Daten und Informationen zu dem einzelnen wesentlichen Thema. Diese bestimmen auch den Inhalt ihres Nachhaltigkeitsberichts.
  5. Leiten Sie dann konkrete Ziele und Maßnahmen für Ihre Organisation ab.
  6. Schreiben, gestalten und verbreiten Sie den Nachhaltigkeitsbericht.
  7. Nach dem Bericht ist vor dem Bericht. Lassen Sie sich von den Lesern und Interessensgruppen Rückmeldung geben.
  8. Zuletzt, lassen Sie gewonnene Erkenntnisse in den nächsten Bericht einfließen.

Die JJ Sustainability GmbH erstellt für Unternehmen jeder Art, Familienunternehmen, Hotels, Gastro- und Tourismusbetriebe transparente und glaubhafte Nachhaltigkeitsberichte nach anerkannten Standards und unterstützt Sie aktiv in der Vorbereitung zum erfolgreichen Nachhaltigkeitsbericht. Informieren Sie sich hier, über unsere bisherigen Projekte in der Berichterstattung.