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Umsetzung der CSR-Berichtspflicht

    CSR-Berichtspflicht bei KMU

    Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen jetzt nicht nur finanziell Rechenschaft ablegen, sondern seit Januar 2017 auch über ihr soziales und ökologisches Handeln berichten. Der Deutsche Bundestag hat Anfang März 2017 dazu das Gesetz zur CSR-Berichtspflicht (CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, kurz CSR-RUG) verabschiedet.

    Schon 2014 hatte die EU die entsprechende Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht verabschiedet. Diese besagt, dass auch Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung veröffentlicht werden müssen (Non-Financial Reporting Directive, Abk. NFRD). Am 8. März 2017 hat nun der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung in Unternehmen in ihren Lage-  und Konzernlageberichten (CSR-RUG) verabschiedet. Das Gesetz gilt gleichermaßen für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen. Allerdings sind nur die Unternehmen betroffen, die mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigen und entweder eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse von 40 Millionen Euro erzielen. Neben den Großunternehmen müssen sich auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstärkt mit dem Thema Nachhaltigkeit und Transparenz auseinandersetzen. Denn es ist zu erwarten, dass betroffene Unternehmen nichtfinanzielle Informationen auch von ihren Lieferanten einfordern. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.

    Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht

    Im Juli 2022 erzielte die EU eine Einigung zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung. Aus der NFRD wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (Abk. CSRD). Zentrale Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind der einheitliche Berichtsstandard, die Prüfpflicht, der Ort der Berichterstattung, die präzise Wesentlichkeitsdefinition sowie die Berichterstattung auf Konzernebene.

    Konkret heißt das für Unternehmen die bereits nach CSR-RUG / CSR Richtlinien Umsetzungsgesetz berichten, müssen ab dem Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 die neuen Standards der CSRD anwenden. Ab Januar 2026 für das Berichtsjahr 2025 müssen große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig im Sinne des CSR-RUG sind, Rechenschaft über CSR-Belange abgeben. Ein Jahr später, ab Januar 2027 müssen börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück)-Versicherungsunternehmen für das Berichtsjahr 2026 berichten. Und zuletzt müssen ab 2029 (für das Berichtsjahr 2028) Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen eine nicht-finanzielle Berichterstattung veröffentlichen.

    CSR-Berichtspflicht auf Regionalebene

    Aufgrund der anstehenden CSR-Berichtspflicht (Rechenschaft für Corporate Social Responsibility) hatte die IHK Koblenz am 16. März 2017 Geschäftsführer, Entscheider und Beauftragte zu ihrer Veranstaltung „Mit Transparenz Vertrauen schaffen – CSR-Berichtspflicht in der Praxis“ eingeladen. Unternehmen die direkt oder indirekt betroffen sind, konnten sich an dem Nachmittag über die verbundenen Auflagen informieren. Beispiele aus der Unternehmenspraxis zeigen die Möglichkeiten der Umsetzung.

    Unternehmensvertreter und CSR-Experten von Zweites Deutsches Fernsehen, Nölken Hygiene Products, Gerolsteiner Brunnen und BeoPlast Besgen stellten ihre Good-Practice Beispiele vor. Als Rolle der Nachhaltigkeitsmanagerin, berichtete Johanna Jung über die Offenlegung und Kommunikation nichtfinanzieller Informationen / bzw. die nichtfinanzielle Lage bei dem Mittelständler Nölken Hygiene Products. Das Familienunternehmen ist nur indirekt durch seine Kunden von dem CSR-RUG (CSR Berichtspflicht Deutschland) betroffen, begann seine CSR-Kommunikation aber schon 2011 aufgrund seiner Neuausrichtung. Denn CSR-Berichterstattung funktioniert nur, wenn sie in eine ganzheitliche Strategie eingebunden ist. Der Nachhaltigkeitsbericht der Nölken Hygiene Products GmbH ist daher nur eine komprimierte Visualisierung des Nachhaltigkeitsmanagements.

    CSR-Berichtspflicht in der Praxis
    Johanna Jung, damals Nachhaltigkeitsmanagerin bei Nölken Hygiene Products, berichtet über die Erstellung der DNK-Entsprechenserklärung

    DNK ist anerkannter Berichtsstandard

    Tabea Siebertz vom Rat für Nachhaltige Entwicklung gab den rund 50 Zuhörern Einblicke in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und wie insbesondere KMU den DNK für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen können. Dieser ist neben der Global Reporting Initiative (GRI) dem United Nations Global Compact (UNGC) und der ISO 26000 für die Berichtspflicht zugelassen. „Wir sind dafür da, die Informationen transparent zu machen“, erklärt sie das primäre Ziel des DNK. Die Vorteile des DNK liegen in der Vergleichbarkeit der Daten. Anwender veröffentlichen die relevanten Informationen einheitlich auf der DNK-Plattform. Somit können sich Stakeholder, interessierte Kreise, über Angaben in den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft informieren.

    Mittlerweile wenden rund 190 Unternehmen, Organisationen und Vereine den DNK für die CSR-Berichterstattung an. Einen praktischen Leitfaden für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsreporting in KMUs hat der DNK ebenso veröffentlicht.

    Als offizieller DNK-Schulungspartner unterstützt die JJ Sustainability Unternehmen in der Umsetzung der neuen CSR-Berichtspflicht. Unseren Beitrag zur ersten DNK-Entsprechenserklärung finden Sie hier in unserem Blog.

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