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Das Lieferkettengesetz für Unternehmen

    Lieferkettengesetz

    Das neue Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten entstand aus dem „Nationalen Aktionsplan für Wirtschafts- und Menschenrechte“ (NAP), der erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Lieferketten verankert hat. Dieses Gesetz wurde im Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

    Das umgangssprachlich genannte Lieferkettengesetz schafft einen verbindlichen Rahmen für die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in ihren globalen Lieferketten.

    Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Risikomanagement für bestimmte Unternehmen fest. Es definiert als „menschenrechtliche Risiken“ drohende Verstöße gegen ausdrücklich aufgezählte Verbote, wie das Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Ein entsprechendes Risikomanagement ist durch angemessene Maßnahmen zu verankern. Wirksam sind nach dem Gesetz Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen, Verletzungen geschützter Rechtspositionen oder umweltbezogener Pflichten vorzubeugen, sie zu beenden oder zu minimieren.

    Probleme in Lieferketten

    In vielen Ländern gibt es noch immer Zwangs- und Kinderarbeit. Dort ist die Produktion in Fabriken mit niedrigen Sozial- und Umweltstandards sehr preiswert. Deshalb lassen sich viele Unternehmen in Europa und Deutschland aus diesen Ländern beliefern, denn so können sie möglichst viel Profit generieren. An den niedrigen Standards leiden nicht nur Menschen, sondern auch die Umwelt. Es wird zum Beispiel viel Regenwald für den Anbau günstiger Futtermittel in Südamerika abgeholzt. Damit die international anerkannten Menschenrechte auch wirklich überall eingehalten werden und wir Umweltstandards einhalten, gibt es das Lieferkettengesetz. Es soll die Lebensgrundlagen für viele Menschen deutlich verbessern und den Schutz der Menschenrechte als Priorität haben. Lieferketten sind in vielen Branchen lang und intransparent, da die meisten Unternehmen aus dem Ausland Produkte importieren. Deshalb soll das Lieferkettengesetz die gesamte Lieferkette in den Blick nehmen.

    Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

    Das Gesetz wird ab Januar 2023 Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden im Inland verpflichten, ihre Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte nachzukommen. Das Gesetz ist ein internationales Instrument, das die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten schützen soll. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden im Inland in Deutschland.

    Das Gesetz gilt sowohl für deutsche Unternehmen als auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland. Die Grenze der Mitarbeitenden bezieht sich in beiden Fällen auf die Beschäftigten im Inland. Durch die ständigen Veränderungen in der Wirtschaft soll der Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes 2024 geprüft und ggf. angepasst werden.

    Welche Anforderungen stellt das Lieferkettengesetz an Unternehmen?

    Betroffene Unternehmen müssen ihren Sorgfaltspflichten nicht nur in Deutschland nachkommen, sondern in der gesamten Lieferkette. Das heißt, es muss nun Verantwortung vom Rohstoff bis zum Endprodukt übernommen werden. Die im Lieferkettengesetzt festgelegten Sorgfaltspflichten basieren auf fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (kurz. NAP). Unternehmen müssen demnach folgende Maßnahmen zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ergreifen:

    • Verantwortung anerkennen: Verabschieden einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
    • Risiken ermitteln: Durchführen einer Risikoanalyse
      • d. h. ein Verfahren entwickeln, welches nachteilige Auswirkungen entlang der Lieferkette für Menschen und Umwelt ermittelt
    • Risiken minimieren: Einführen eines Risikomanagements, das Präventions- und Abhilfemaßnahmen berücksichtigt
    • Beschwerden ermöglichen: Entwickeln von Beschwerdemechanismen für Zulieferunternehmen
    • Berichten: Transparente Berichterstattung über die Übernahme der Unternehmensverantwortung

    Wir empfehlen, dass betroffene Unternehmen im ersten Schritt innerhalb ihres Unternehmens die Verantwortlichkeiten für das Thema festlegen, etwa durch die Benennung einer*s Menschenrechtsbeauftragten.

    Was passiert, wenn Menschenrechte verletzt werden und Umweltschäden entstehen?

    Bei den Handlungsbereichen von Unternehmen kommt es darauf an, ob die Verletzung der Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich, bei mittelbaren Zulieferunternehmen oder unmittelbaren Zulieferunternehmen stattfindet.

    Eigener Geschäftsbereich

    Konsequenzen für Schäden im eigenen Geschäftsbereich sind das Ergreifen unverzüglicher Abhilfemaßnahmen. Dadurch soll die Verletzung der Sorgfaltspflichten nach der Feststellung direkt beendet werden.

    Unmittelbare Zulieferunternehmen

    Werden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei mittelbaren Zulieferunternehmen festgestellt, ist der aktuelle Stand, dass ein konkreter Plan zur Minimierung und Vermeidung der Verletzungen erstellt und umgesetzt werden muss.

    Mittelbare Zulieferunternehmen

    Werden Menschenrechtsverletzungen in mittelbaren Zulieferunternehmen festgestellt, ist die Anwendung des Lieferkettengesetzes in der Praxis schon schwieriger. Unternehmen haben nämlich keinen direkten Handlungsspielraum. Trotzdem muss das Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen und basierend darauf ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung der Verletzung der Sorgfaltspflichten umsetzen. Zudem ist es die Unternehmensverantwortung, Präventionsmaßnahmen durchzusetzen.

    Kritik am Lieferkettengesetz

    Viele Personen sind froh, dass das Lieferkettengesetz endlich umgesetzt wird, hauptsächlich die Initiative Lieferkettengesetz. Doch trotzdem gibt es noch massive Kritik am Gesetzentwurf, denn die Sorgfaltspflichten werden nicht konkretisiert, sondern so umschrieben, dass sie unterschiedlich ausgelegt werden können. Zudem sollte es ein internationales Lieferkettengesetz geben, damit Unternehmen nicht aus der EU in andere Staaten abwandern.

    Die JJ Sustainability GmbH unterstützt sie gerne! Kontaktieren Sie uns dafür gerne.

    Quellen:

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz/

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